Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Immobilienfotografie
PanoFarm – Jan Engelhardt
Ottilienplatz 5, 73728 Esslingen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen PanoFarm – Jan Engelhardt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über fotografische, videografische und weitere digitale Dienstleistungen, insbesondere Fotografie, Videografie, Drohnenaufnahmen, Grundrisserstellung sowie 360°-Touren. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Wirksamkeit einzelner Klauseln richtet sich nach §§ 307 ff. BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragserteilung kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Telegram, Signal) erfolgen. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt als Werkvertrag im Sinne von § 631 ff. BGB.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Können und behält sich künstlerische Freiheit bei der Bildgestaltung vor. Grundrisse werden nach bestem Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Maßhaltigkeit. Sie dienen ausschließlich der visuellen Orientierung und sind nicht als amtliche oder bautechnische Unterlagen zu verwenden.
§ 4 Abnahme
- Die erstellten Fotografien und Videos gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Abgabe der Lieferung schriftlich begründete Mängel geltend macht (§ 640 BGB).
- Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen (§ 635 BGB).
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste unter www.panofarm.de.
- Die Rechnung wird nach Lieferung gestellt und ist sofort ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen und eine Mahnpauschale gemäß § 288 BGB fällig.
- Reise- und Fahrtkosten sowie sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers ist auf jeder Rechnung angegeben.
§ 6 Termine, Fristen und Stornierung
- Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen.
- Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
- Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Honorars zu berechnen. Bei Absage am selben Tag des Termins beträgt die Ausfallpauschale 100 % des vereinbarten Honorars.
- Terminverlegungen sind bis 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ausweichtermin vereinbart werden kann.
- Schlechte Witterungsbedingungen stellen keinen Stornierungsgrund dar. Da Wettervorhersagen in der Regel 24 Stunden im Voraus zuverlässig sind, wird erwartet, dass der Auftraggeber Stornierungen wegen Wetters innerhalb dieser Frist vornimmt. Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist gelten die Ausfallpauschalen gemäß Abs. 3.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Sicherstellung des Zugangs zum Auftragsort (Gebäude, Grundstück, Räumlichkeiten).
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Objekt zum vereinbarten Termin in einem aufnahmefähigen Zustand ist (z. B. aufgeräumt, beleuchtet, zugänglich).
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Kann der Auftrag aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, gilt dies als Absage am selben Tag; es gelten die Ausfallpauschalen gemäß § 6 Abs. 3.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle vom Auftragnehmer erstellten Fotografien und Videos sind urheberrechtlich geschützt gemäß dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG). Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer von zwei Jahren, räumlich unbegrenzt und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke des Auftraggebers (§ 31 UrhG).
- Eine Weiterveäußerung, Unterlizenzierung oder Bearbeitung der Fotografien und Videos bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers (§§ 23, 34 UrhG).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Fotografien und Videos für eigene Marketingzwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
- Eine Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist zulässig. Entgegenstehende Abtretungsverbote des Auftraggebers sind bei kaufmännischen Verträgen unwirksam (§ 354a HGB).
§ 9 Haftung bei Drohnenaufnahmen
- Drohnenaufnahmen erfassen je nach Flugposition und Bildwinkel technisch bedingt auch Gebäude, Grundstücke oder Personen, die nicht Gegenstand des Auftrags sind.
- Erkennbare Personen, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern, die nicht Gegenstand des Auftrags sind, werden vom Auftragnehmer standardmäßig retouchiert. Auf ausdrücklichen Wunsch werden auch Gebäude unkenntlich gemacht.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe der Aufnahmen selbst zu prüfen, ob trotz Retouche noch Rechte Dritter verletzt werden könnten.
- Der Auftraggeber trägt die alleinige Haftung für sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Veröffentlichung von Drohnenaufnahmen entstehen, auf denen Gebäude oder Grundstücke abgebildet sind, die nicht Gegenstand des vereinbarten Auftrags waren.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
§ 10 Haftung bei Innenaufnahmen
- Bei Immobilienaufnahmen im Innenbereich hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen der Eigentümer, Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten für die Ablichtung der Räumlichkeiten vorliegen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlende Genehmigungen und wird vom Auftraggeber von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freigestellt.
§ 11 Recht am eigenen Bild
- Bei Personenfotografie ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass alle abgebildeten Personen der Veröffentlichung der Fotografien zugestimmt haben (§§ 22, 23 KUG).
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild entstehen, sofern diese auf einer Nutzung durch den Auftraggeber beruhen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Veranstaltungen oder öffentlichen Ereignissen Fotografien ohne gesonderte Einwilligung zu erstellen, sofern dies gesetzlich zulässig ist (§ 23 Abs. 1 KUG).
§ 12 Bildbearbeitung, Nachbearbeitung und Lieferung
- Die Auswahl der zu bearbeitenden Fotografien und des Videomaterials obliegt dem Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine standardmäßige Nachbearbeitung (Belichtung, Farbe, Schnitt) ist im Auftragshonorar enthalten.
- Zusätzliche Bearbeitungen wie virtuelles Staging, KI-basierte Jahreszeitenanpassung, virtuelle Entrümpelung oder vergleichbare Leistungen sind nicht im Standardhonorar enthalten und werden gesondert berechnet. Die aktuellen Preise sind der Preisliste unter www.panofarm.de zu entnehmen.
- Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial) sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Lieferung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Der Auftragnehmer bewahrt Rohdaten sowie bearbeitete Dateien für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Lieferung auf. Ein Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- 360°-Touren werden als interaktive Online-Präsentation bereitgestellt und auf der Plattform eines vom Auftragnehmer beauftragten Drittanbieters gehostet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Ausfälle oder Änderungen der Hosting-Plattform. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit der Tour besteht nicht.
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich in digitaler Form per Download-Link. Der Download-Link wird für einen Zeitraum von einem Monat nach Bereitstellung aktiv gehalten. Eine erneute Bereitstellung ist auf Anfrage gegen eine Gebühr von 30,00 € pro angefangenem Monat möglich.
- Der Auftragnehmer setzt bei der Bildbearbeitung und Retouche gegebenenfalls Werkzeuge auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) ein. Die Kennzeichnungspflicht KI-bearbeiteter Bilder gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine unterlassene oder fehlerhafte Kennzeichnung durch den Auftraggeber.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Fotografien, Videos und sonstigen Dateien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum des Auftragnehmers. Das Nutzungsrecht gemäß § 8 geht erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe der Dateien vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
§ 14 Datenschutz
- Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 15–18 DSGVO.
- Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter www.panofarm.de.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Esslingen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (§ 306 BGB).
Stand: Juni 2026